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Wir sind ausgezeichnet als:

The Leading Golf Clubs
of Germany

B. Sonstige Teilnahmebedingungen

01. Vorgabewirksamkeit

Alle Einzel-Wettspiele bzw. erzielten Ergebnisse sind "vorgabenwirksam", sofern auch die sonstigen Bestimmungen der "Vorgaben- und Spielbestimmungen" erfüllt sind.

02. Meldungen/Meldeschluss

Meldungen sind, wenn nicht ausdrücklich anders angegeben, 1 Tag vor dem Wettspieltag, spätestens bis 10h00 (Senior, Men´s u. Ladies-Day *), durch Eintrag in die Meldeliste abzugeben. Eintragungen in die Meldeliste sind leserlich und komplett durchzuführen, ansonsten kann der Bewerber nicht berücksichtigt werden. Die Meldungen können bis zu diesem Zeitpunkt sowohl telefonisch durchgegeben werden (Tel. 09607/9202-0), per Fax (0 96 07 / 92 02-48) oder über die Club-Homepage getätigt werden. Der Bewerber ist in diesem Fall für eine korrekte Erfassung seiner Daten verantwortlich.

* Flight u. Startzeitenwünsche müssen am Tag vorher angemeldet werden!!

Die Spielleitung behält sich vor, eine max. Teilnehmerzahl für Wettspiele je nach aufkommender Spielbetrieb festzulegen. Dort gilt "First come - first serve"

Nachmeldungen bei nicht vorgabenwirksamen Wettspielen, können nach Ermessen der Spielleitung angenommen oder zurückgewiesen werden. Die Eintragung gilt als verbindliche Anerkennung der ausgeschriebenen Wettspielbedingungen, insbesondere der Fristen und der Spiel- und Meldegebühren. Grundsätzlich sind von Mitgliedern auswärtiger Clubs die jeweils gültigen Mitglieds- und Handicapnachweise vorzulegen. Die Spielleitung behält sich vor, die Angaben auf Kosten des Bewerbers zu überprüfen.

03. Höchst- und Mindest-Teilnehmerzahl bei offenen und internen Wettspielen

Bei zu hoher Meldezahl muss das Teilnehmerfeld evtl. begrenzt werden. In diesem Fall ist die Teilnahmeberechtigung vom zeitlichen Eingang der Meldung abhängig. Ebenso kann das Teilnehmerfeld durch Vorgabenbegrenzung eingeschränkt werden, indem die Bewerber mit den höchsten DGV-Stammvorgaben herausgenommen werden. Bei einer Teilnehmerzahl unter 12 Spielern kann das Turnier abgesagt werden.

Für die Men´s, Ladies u. Senioren Turniere gilt die Höchstzahl von 60 Teilnehmern. (s. Ausnahmen)

04. Abmeldung vom Wettspiel

Absagen und Streichungen für gemeldete Turniere werden bis zum Nennungsschluss nur schriftlich angenommen. Bei späteren Abmeldungen oder bei unentschuldigtem Nichterscheinen wird die Meldegebühr, von Gästen auch das Greenfee, zur Zahlung fällig.

Solange ein Bewerber eine dieser Zahlungen ausstehen hat, ist er/sie nicht bei weiteren Turnieren startberechtigt. Tritt ein Spieler zweimal zu einem Turnier unentschuldigt nicht an, kann eine zeitlich begrenzte Turniersperre durch den Spiel- und Vorgabeausschuss ausgesprochen werden.

05. Zusammenstellung der Spielgruppen

Die Spielgruppen werden, soweit die Ausschreibung nichts anderes vorsieht, nach Vorgabe aufgestellt, beginnend mit der niedrigsten Vorgabe.

06. Beendigung von Wettspielen (auch registrierte Privatrunde)

Nach Beendigung des Spiels, sind die Scorekarten unverzüglich im Wettspielbüro unterschrieben abzugeben. Nichtbefolgen kann zur Disqualifikation führen. Jeder Spieler ist für das ordnungsgemäße Führen seiner Scorekarte selbst verantwortlich, insbesondere für die Vorgaben-Angabe. Das Wettspiel ist mit offizieller Bekanntgabe der Spielergebnisse beendet.

Die Turnierergebnisse befinden sich auch im DGV-Intranet (www.golf.de/Ergebnisse)

07. Verfahren bei Ergebnis-Gleichheit

Bei gleichen Ergebnissen entscheiden die besseren 18 Löcher. Bei weiterer Gleichheit werden bis zu einer Entscheidung die besseren 9-6-3-1 Löcher gewertet, im Netto unter Vorgabenanrechnung. Die Auswahl der Löcher erfolgt nach dem Vorgabeschlüssel, wobei das schwierigste Loch das leichteste, auf das drittschwierigste das drittleichteste, auf das fünftschwierigste das fünftleichteste etc. folgt. Bei weiterer Gleichheit entscheidet das Los.

Bei Wettspielen mit mehr als 18 Löchern wird zum Stechen zunächst mit den letzten 54 bzw. 36 bzw. 18 Löchern begonnen (bei weiterer Gleichheit s. o.); im Netto stets unter Anrechnung der anteiligen Vorgabe.

08. Preise

Ein gewonnener Preis sollte persönlich entgegengenommen werden. Ist ein Preisgewinner ohne eine von der Spielleitung akzeptierte Entschuldigung nicht anwesend, so kann der Preis (ausgenommen Sonderpreise) an den Nächstplatzierten weitergegeben. Jeder Spieler kann nur einen Preis gewinnen. Preise werden nur bei der Siegerehrung offiziell vergeben.

09. Unsportliches Verhalten

Verhält sich ein Spieler unsportlich oder grob unsportlich, so kann der Spiel- und Vorgabenausschuss gegen den Spieler folgende Sanktionen verhängen:

a) Verwarnung
b) Auflagen
c) Befristete oder dauernde Wettspielsperre

Grob unsportliches Verhalten liegt vor, wenn gegen traditionell herausgebildete und allgemein anerkannte Verhaltensregeln beim Golfsport nachhaltig verstoßen wird (z.B. vorsätzliche Regelverstöße, vorsätzlicher Verstoß gegen die Etikette sowie Manipulation eines Wettspielergebnisses) oder der Sportbetrieb oder andere Spieler nicht hinnehmbare Nachteile oder Beeinträchtigungen erleiden.

10. Spielleitung

Die Spielleitung wird durch Aushang bekanntgegeben. Sie besteht aus mind. 3 Mitgliedern und jeder für sich, hat auch die Entscheidungsbefugniß als Platzrichter. Strittige Regelfragen entscheidet die Spielleitung oder der Platzrichter. In letzter Instanz aber die Spielleitung. Die Entscheidung der Spielleitung ist endgültig.

11. Vorbehaltsrechte für die Spielleitung des GC Schwanhof

Die Spielleitung hat in begründeten Fällen bis zum ersten Start das Recht,
 

  • die jeweiligen Platzregeln abzuändern,
  • die festgelegten Startzeiten zu verändern,
  • die Ausschreibungsbedingungen abzuändern oder zusätzliche Bedingungen auszugeben.
     

Nach dem ersten Start sind Änderungen nur bei Vorliegen sehr außergewöhnlicher Umstände zulässig.

12. Veröffentlichung

Bei den Turnieren des GC Schwanhof werden Fotos von der Veranstaltung, insbesondere den Teilnehmern und Gästen gemacht, die auf der Internetseite der Golfplatz Schwanhof GmbH & Co. KG unter www.golfclub-schwanhof.de, auf der Facebookseite www.facebook.com/golfclub.schwanhof sowie in der örtlichen Presse und in der Fachpresse veröffentlicht werden.

Mit der Teilnahme an diesen Veranstaltungen erklären Sie sich mit dieser Veröffentlichung einverstanden. Sofern Sie auf der angegebenen Website Fotos von sich entdecken, die doch nicht veröffentlicht werden sollen, so teilen Sie uns dies bitte umgehend per E-Mail an info (at) golfclub-schwanhof.de unter Angabe der Fotonummer mit und wir werden diese Bilder unverzüglich entfernen.

Zudem werden die Vor- und Nachnamen, Heimatclub sowie die Startzeiten der einzelnen Teilnehmer an den Wettspieltagen zur Erstellung der Startliste verwendet und auf der Homepage des GC Schwanhof für jedermann veröffentlich werden.

Die im Wettspielkalender angegebenen Platzsperren (Startzeiten) im Zusammenhang mit den Turnieren sind Erfahrungswerte. Bei geringerer Turnierteilnahme ist der Platz auch zu einem früheren Zeitpunkt für den allgemeinen Spielbetrieb freigegeben.

Der Golfclub Schwanhof e.V. behält sich vor, Programmänderungen vorzunehmen, einzelne Wettspiele wegen ungenügender Beteiligung ausfallen zu lassen oder Wettspiele anzusetzen, auch wenn sie im Jahreskalender nicht ausgedruckt sind.

Einzelheiten erfahren Sie einen Tag vorher im Sekretariat, unter www.golf.de/DGV-Intranet/Clubnachrichten oder über den Anrufbeantworter.