Platzerlaubnis
1. Allgemeines
Platzerlaubnis ist kein übertragbarer Nachweis der Spielstärke wie die Vorgabe, sondern eine interne Maßnahme des Heimatvereins zur Förderung seiner ordentlichen Mitglieder bei der Erlernung des Golfsports. Demgemäß gilt erteilte Platzerlaubnis nur beim Heimatverein. Andererseits verpflichtet Platzerlaubnis des Spielers auf anderen (z.B. gewerblichen oder öffentlichen) Plätzen bzw. bei anderen oder vormaligen Vereinen den Heimatverein nicht, seinerseits Platzerlaubnis zu erteilen.
Unter Platzerlaubnis wird das Recht des Spielers verstanden, zu Zeiten des freien Spielverkehrs allein oder mit anderer Spielern nach eigener Entscheidung auf dem Golfplatz seines Vereins zu spielen.
Ein Spieler, der in seinem Heimatverein noch keine Platzerlaubnis hat, ist nicht berechtigt, aufgrund seiner Mitgliedschaft im Heimatverein als Gast bei anderer DGV-Vereinen auf deren Golfplätzen zu spielen, es sei denn, er hätte darauf hingewiesen, daß er im Heimatverein noch keine Platzerlaubnis erhalten hat, und das Spielen auf dem Golfplatz des jeweiligen DGV-Vereins sei ihm gleichwohl gestattet worden.
Unberührt davon ist das Recht des Golf-Professionals, Spielern ohne Platzerlaubnis zum Zweck der Erlernung des Golfsports in Übereinstimmung mit den Vereinsorganen das Spielen bestimmter Löcher zu bestimmten Zeiten in Begleitung bestimDie Verantwortung für die Beachtung der Etikette tragen in diesen Fällen der Golf-Professional bzw. die begleitende Person.
Der DGV macht allen Vereinen zur Pflicht, diejenigen Mitglieder, die auf eigenem Platz nicht spielberechtigt sind, eindringlich und nachdrücklich vom Spielen auf anderen Vereinsplätzen im In- und Ausland abzuhalten, sofern es dort nicht in Kenntnis der Beschränkung im eigenen Verein ausdrücklich gestattet wird.
2. Erteilung der Platzerlaubnis
Uneingeschränkte Platzerlaubnis
Voraussetzung der Erteilung sind nachfolgender Nachweis:
1. Teil - Verhalten auf dem Platz
(ca. 45 Min. - 60. Min.)
Auf einer ausgewählten Spielbahn demonstrieren Prüfer und Prüflinge anhand praktischer Beispiele das richtige Verhalten auf dem Platz (z. B. Sicherheit, zügiges Spiel, Schonung des Golfplatzes). Dazu wählt der Prüfer vier geeignete Stationen (Abschlag, auf der Bahn, am Grün, auf dem Grün) aus. Der DGV stellt hierzu Schulungsmaterial bereit. Um diesen Teil der Prüfung für die Prüflinge besonders gewinnbringend zu gestalten, empfiehlt es sich, darauf hinzuwirken, dass die Prüflinge bereits im Rahmen ihrer Vorbereitung auf die Prüfung (Golfunterricht, Regelabende usw.) das erwartete richtige Verhalten 'einüben'.
2. Teil - Golfspiel (ca. 140 Min.)
Es werden neun Löcher gespielt, davon die sechs besten gewertet. Auf Grundlage einer (fiktiven) Clubvorgabe -54 (bzw. der entsprechenden Club-Spielvorgabe des jeweiligen Platzes) muss der Spieler mindestens zwölf Stableford-Nettopunkte erzielen. Dies entspricht, bezogen auf die sechs gewerteten Löcher (also mit dem Bonus der 'drei Streichlöcher'), der Clubvorgabe -54.
3. Teil - Theorie (30 Min.)
Hier sind im Multiple-Choice-Verfahren 30 Fragen, davon 15 Regelfragen, 12 Etikette- und 3 allgemeine Fragen zum Golfsport überwiegend richtig zu beantworten. Der Kreis der Fragen beschränkt sich auf die wichtigsten Regeln des Spielgeschehens. Als Hilfsmittel ist das Regelbuch erlaubt. Die Teilnahme an min. zwei Regelabenden des Golfclubs ist notwendig.
Eingeschränkte Platzerlaubnis
(an wettspielfreien Werktagen)
Voraussetzung der Erteilung ist der vom Spieler zu führende Nachweis, dass er
1. an mind. einem oder mehr Regelabende teilgenommen und sich über Etikette und Verhalten auf der Golfanlage informiert hat, die Golfregeln im geforderten Ausmaß beherrscht und
2. einige Löcher des 18-Loch- Championship-Course in Begleitung des Golf-Professionals gespielt hat.
3. Weist der Spieler Golfergebnisse nach, die er aufgrund besonderer Umstände erzielt hat und die nach Ansicht des Golf-Professionals die eingeschränkte Platzerlaubnis rechtfertigen, so entscheidet der Golf-Professional nach freiem Ermessen.
4. Die eingeschränkte Platzerlaubnis beschränkt sich auf max. 4 Wochen. Danach erlischt das Spielrecht auf dem Championship-Course.